Die rasante Kursentwicklung des Bitcoin hat die Kryptowährung ins Blickfeld privater Anleger gerückt. Mit dem Interesse steigt auch der Informationsbedarf der Kunden. Nachfragen interessierter Kunden sollten Berater mit dem nötigen Hintergrundwissen begegnen.
Eine Klinik muss einen behandlungsbedürftigen Patienten jedenfalls dann, wenn keine akute Lebensgefahr vorliegt, nicht stationär aufnehmen, falls dieser Patient die Mitwirkung an einem Corona-Test verweigert Das hat das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 04.11.2020 - 4 T 1/20 entschieden.
Das Landgericht Kiel hat sich mit Urteil vom 25.09.2020 - 5 O 206/19 dazu geäußert, wann eine Klausel in einer sogenannten "Schwere-Krankheiten-Versicherung" bzw. dread disease Versicherung wonach schwere Erkrankungen lediglich ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall, bösartige Neubildungen an der Brustdrüse oder des Hodens und eine Organtransplantation sind, im Sinne des § 305c Absatz 1 BGB und somit unwirksam ist.
Der in § 64 Satz 1 GmbHG geregelte Anspruch der Gesellschaft gegen die Geschäftsführer auf Ersatz von nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleisteten Zahlungen ist ein gesetzlicher Haftpflichtanspruch auf Schadenersatz im Sinne einer D&O-Versicherung. Das hat der BGH mit Urteil vom 18.11.2020 - IV ZR 217/19 entschieden.
Wer mit Bitcoin-Fans über den Bitcoin-Boom diskutiert, merkt sehr bald, dass viele von ihnen die angebliche Zukunftswährung verherrlichen, anstatt sie zu beschreiben. Es scheint so, dass auch hier Fakten wieder einmal keine Rolle spielen - mit Ausnahme der Preisentwicklung natürlich. Und die ist nun mal ein starkes Argument, zumal nun Elon Musk verkündet hat, dass er über Tesla 1,5 Mrd. Dollar in Bitcoins investiert haben will oder vorhat zu investieren.
Ebenso wie bei der Einlieferung wegen eines Unfalles muss bei der Einlieferung in eine gemischte Anstalt wegen einer akuten Behandlungsbedürftigkeit ein derartiger Notfall vorliegen, dass eine Einlieferung in ein Krankenhaus zeitlich nicht mehr möglich ist. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 03.11.2020 - 14 S 2/20 hervor.
Viele Anleger haben den Aktienmarkt für sich entdeckt. Diese Aussage ist statistisch korrekt und dennoch scheint sie eher spekulativ. Denn die Gründe, warum deutsche Anleger, die Aktien über Jahrzehnte als Teufelswerk angesehen haben, plötzlich in Aktienfonds, ETFs und sogar in Einzelwerte investieren, sind vielfältig. Jetzt, wo die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie immer deutlicher zum Ausdruck kommen, stellt sich für Berater die Frage: Wird die positive Stimmung für Aktien bei ihren Kunden auch bei schlechterer Börsenlage anhalten und welche Bedeutung hat diese Frage für mich?
Momentaufnahme am 01.02.2021, 11:15 h. Die GameStop-Aktie ist nur das bekannteste Beispiel: Sogenannte Neo-Broker aus den USA stecken wohl dahinter, dass über die sozialen Netzwerke eine Kampagne losgetreten wurde, deren Ziel angeblich die vielgehassten Hedgefonds (in Deutschland schon vor Jahren als Heuschrecken bezeichnet) sind. Dieser Branche sollte ein empfindlicher Schlag versetzt werden, und das scheint auch zunächst einmal zumindest teilweise gelungen.
Rund 260 Institute verlangen bereits Negativzinsen im Privatkundenbereich, bei Firmenkunden sogar mehr als 330. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Online-Verbraucherportals biallo. Gleichzeitig sparen die Deutschen in der Pandemie weit mehr als sonst. Wer seinen Kunden sinnvolle Gegenstrategien aufzeigt, kann jetzt im Beratungsgespräch punkten.
Entsteht ein Brand durch einen Defekt im Bereich des Motorraumes oder Führerhauses eines LKW, ist der daraus resultierende Drittschaden beim Betrieb dieses Fahrzeuges im Sinne des § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) entstanden. Es kommt nicht darauf an, ob der Brand von einer unmittelbar für die Transport- und Fortbewegungsfunktion des Fahrzeuges erforderlichen Einrichtung ausgegangen ist. Das hat der BGH mit Urteil vom 20.10.2020 - VI ZR 158/19 entschieden.
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