Wir klären Sie über verschiedene Möglichkeiten auf, mit denen Sie vorsorgen können, damit Ihr Einkommen und die finanzielle Zukunft Ihrer Familien auch in schwierigen Lebenssituationen gesichert sind.
Während der Beratung stehen dabei Ihre individuelle Situation, Ihre Erwartungen und Vorstellungen an erster Stelle.
Auftretende Berufsunfähigkeit vor der Rente ist längst keine Seltenheit mehr. Bereits jeder Vierte wird im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig und kann somit seinen Lebensunterhalt nicht mehr selbst erwirtschaften.
Der gesetzliche Schutz reicht dabei bei weitem nicht aus!
Grundsätzlich unterscheidet die Deutsche Rentenversicherung in eine halbe und volle Erwerbsminderungsrente. Bei der Überprüfung reicht es aus, dass Sie theoretisch noch arbeiten könnten, auch wenn kein freier Arbeitsplatz für Sie zur Verfügung steht.
Folgende Gruppen sind oft überhaupt nicht gesetzlich abgesichert.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung kann als Zusatzversicherung zu einer Lebens-, Renten oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Sie verfolgt das Ziel, eine Person bei auftretender Berufsunfähigkeit finanziell zu unterstützen. Auf diese Art und Weise kann der gewohnte Lebensstandard gehalten werden und der Zwang zur Ausübung eines anderen Berufes entfällt.
Mit der Dread-Disease-Versicherung sind Sie für den schlimmsten Fall gewappnet. Diese gewährleistet Ihnen finanzielle Unterstützung, bei einem bestimmten vordefinierten Schweregrad einer Erkrankung.
Zuvor erhalten Sie eine vereinbarte Versicherungssumme, mit der Sie finanziell abgesichert sind – damit Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Diese Form der Versicherung greift bei den Folgen eines Unfalls, bei der akuten und längerfristigen Invalidität und teilweise auch bei der Todesfolge. Die Schuldfrage steht bei dieser Versicherung nicht im Vordergrund – es werden immer nur die eigenen Schäden oder die der Mitversicherten gedeckt.
Es werden sowohl medizinische Kosten als auch weitere unfallgebundene Kosten wie Krankentransporte, soziale Hilfen in Form von Übergangsgeldern nach dem Unfall und Betreuungsbedarf gedeckt. Teilweise werden auch Versehrtenrenten und Sterbegeld für die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Eine abgeschlossene Lebensversicherung sichert die Existenz von Familienangehörigen im Falle des eintretenden Todes des Hauptverdieners. Nach dem Ableben des Versicherten wird eine bestimmte Summe an die im Vertrag eingetragenen Angehörigen ausgezahlt.
Darüber hinaus gibt es die gemischte Lebensversicherung, die sich auch für die Altersvorsorge eignet. Hierbei wird die Leistung sowohl beim Tod der Person als auch bei Erleben des Vertragsendes ausgezahlt. Es wird also in jedem Fall eine Summe ausgezahlt.